Zusammenarbeit
Das Kollegium unserer Schule arbeitet sehr gut zusammen und fühlt sich einem hohen erzieherischen Standard verpflichtet. Diese Erziehung erfolgt in einer Atmosphäre, in der Fairness und Respekt grundsätzliche Qualitäten unserer Unterrichtsarbeit sind.
Unsere Ziele können wir aber nur erreichen, wenn Eltern und Schule einander bei der Erziehung und Bildung der Kinder hilfreich unterstützen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse der Kinder ist für Sie und für uns von großer Bedeutung. Dabei ist der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin die wichtigste Bezugsperson für Ihr Kind. Er/ Sie sollte deshalb immer der erste Ansprechpartner/ die erste Ansprechpartnerin sein.
Lehrpläne
Das Hauptziel unserer Schule ist es, jede(n) Schüler/in mit dem Wissen, den Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu versehen, die es ihm ermöglichen, den Ansprüchen des täglichen Lebens jetzt und in der Zukunft mit Vertrauen und Zuversicht entgegenzusehen.
Ein wesentlicher Aspekt besteht in der Erziehung zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Verantwortung.
Wir glauben, dass erfolgreiches Lernen am besten in einer fröhlichen und fürsorglichen Atmosphäre geschehen kann, für die wir uns verantwortlich fühlen.
Der Lehrplan ist festgelegt durch die ministeriellen Vorgaben (wichtige Adresse: Schulministerium.NRW.de - Das Bildungsportal). Durch ihn soll ermöglicht werden, dass jedes Kind eine umfassende Ausbildung und Förderung im Hinblick auf seine individuellen Bedürfnisse erhält. Nur so können die Voraussetzungen jedes Kindes in sozialer, körperlicher und geistiger Hinsicht entwickelt werden. Variable Arbeitsverfahren und differenzierte Übungsformen helfen uns dabei, tragfähige Grundlagen in allen Lernbereichen zu erarbeiten. Jedes Kind verhält, lernt und arbeitet anders. Das macht sich auch in der Unterrichtsarbeit bemerkbar. Die Kinder arbeiten durchaus an und in unterschiedlichen Bereichen.
Jede(r) Schüler/in soll
- Fähigkeiten erwerben, die es ihm ermöglichen, seinen eigenen Lernrhythmus zu finden.
- von den Mitschülern aufgrund seines eigenen persönlichen Wertes respektiert werden.
- zum sozialen und friedfertigen Miteinander angehalten werden.
- ermutigt werden, ein beschützendes und verantwortliches Verhalten für Menschen und Dinge zu erwerben.
- ermutigt werden, künstlerische und kreative Fähigkeiten zu entwickeln.
- seine Grundschulzeit an der GGS Hammesberger Weg fröhlich und angstfrei erleben.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen dazu, das im Unterricht erarbeitete Wissen zu vertiefen und zu festigen. Hausaufgaben sind die Sache Ihres Kindes! Bitte werden Sie trotzdem nicht ärgerlich oder ungeduldig, wenn Ihr Kind nicht in der Lage ist, Hausaufgaben vollständig und selbstständig zu bearbeiten. Auch das muss Ihr Kind erst lernen. Oft genügen Ihre Nähe oder ein aufmunterndes Wort und es klappt. Die tägliche häusliche Übungszeit sollte in der Regel in den ersten beiden Schuljahren ½ Stunde, später eine Zeitstunde nicht überschreiten. Bei auftretenden Schwierigkeiten sollte das Gespräch mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin gesucht werden.
Nicht jeden Tag sind Hausaufgaben sinnvoll, es kann auch vorkommen, dass Ihr Kind phasenweise von der Schule keine Hausaufgaben erhält. Trotzdem können und sollten Sie Ihr Kind in Teilbereichen unterstützen und einen bestimmten Zeitraum nach der Schule für „schulische Angelegenheiten“ einrichten. Das bedeutet z. B.:
Zum Lesen und Buchstabieren anregen, Kopfrechnen üben, sich etwas vorlesen lassen, zum Schreiben anregen oder beim Lernen der Einmaleinsreihen helfen, Sucharbeiten für verschiedene Wissensgebiete im Hinblick auf die Arbeit mit Wörterbüchern, Lexika, Internet etc. unterstützen.
Sprechen Sie die Inhalte mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin ab!
An unserer Schule gibt es bestimmte Regel für Hausaufgaben (Hausaufgabenkonzept), sie werden darüber am ersten Elternabend informiert.
Jeder Mensch entwickelt seinen eigenen Lernrhythmus. Es gibt Menschen, die mit ihrer Arbeit sofort beginnen und diejenigen, die erst eine Ruhepause brauchen. Setzen Sie Ihr Kind nicht unter Zeit- oder Termindruck, achten Sie auf einen ruhigen Arbeitsplatz und würdigen Sie den Erfolg. Für die meisten Kinder ist es leichter, wenn ein fester Rhythmus ihr Schulleben begleitet.
Entschuldigungen
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin möglichst am ersten Tag persönlich oder durch Nachbarskinder. Bitte rufen Sie nur in Notfällen in der Schule an!
Geben Sie dem Kind dann, wenn es wieder in die Schule geht, eine schriftliche Entschuldigung mit. Geben sie auch den Grund des Fehlens an.
Wenn Ihr Kind die Schule längerfristig nicht besuchen kann, ist es erforderlich, dass Sie die Schule benachrichtigen. Spätestens nach 2 Wochen ist eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung erforderlich. Bei berechtigten Zweifeln kann ein Attest angefordert werden (Kosten hierfür müssen die Erziehungsberechtigten tragen). Hat Ihr Kind einen Arzttermin, benachrichtigen Sie bitte die Schule im Voraus.
Für die Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Wird Ihr Kind während der Schulzeit krank wird, werden Sie durch die Schule benachrichtigt. Bitte geben Sie für diesen Fall eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind.
Schulunfälle gehören in die Hand eines Arztes. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin zusätzlich eine Person Ihres Vertrauens nennen, die wir im Notfall anrufen können. Bitte hinterlegen Sie die entsprechende Telefonnummer (Notfallkartei). Sollten sich Ihr Name, der Name Ihres Kindes, Ihre Adresse oder Telefonnummer ändern, unterrichten Sie bitte sofort die Klassenlehrerin. Häufig werden Handynummern für den Notfall angegeben. Bitte schalten Sie dann immer auch das Handy ein!
Ferien und Beurlaubungen
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch (auch andere Schulveranstaltungen z. B. Klassenfahrt oder Schulfest) beurlauben lassen müssen.
In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
- Für die Beurlaubung gibt es einen Antragsvordruck, den Sie bitte der Klassenlehrerin geben.
- Der Antrag wird von der Schulleitung bewilligt oder abgelehnt.
Wie Sie wissen, sind Sie gehalten, mit Ihren Kindern ausschließlich in den gesetzlich festgelegten Zeiten in den Urlaub zu fahren. Sollten Sie aus beruflichen Gründen außerhalb dieser Zeiten Urlaub nehmen müssen, können Sie auch dies beantragen. Bei einer Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien muss der Schule eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass diese Urlaubszeit berufsbedingt festgelegt worden ist.
Zeugnisse
Am Ende des 1. und 2. Schuljahres (in der Schuleingangsphase) erhalten Sie einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung Ihres Kindes im Bereich der Fächer und im Arbeits- und Sozialverhalten.
Ab dem 3. Schuljahr erhält ihr Kind dann ein Halbjahres- sowie ein Endzeugnis. Die Zeugnisse beschreiben das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungsstand in den Fächern. Zusätzlich erhalten Sie im Halbjahr der Klasse 4 eine begründete Empfehlung zum Übergang auf die weiterführende Schule, die nach Ansicht der Lehrerkonferenz (alle Lehrer, die Ihr Kind unterrichten) die geeignete Schulform ist.
Sie haben Gelegenheit, an zwei Elternsprechtagen im Jahr mit den Lehrerinnen und Lehrern Rücksprache zu nehmen.
Und wie geht es weiter?
Nach Ablauf des vierten Schuljahres verlässt Ihr Kind die Grundschule und besucht eine weiterführende Schule. Durch frühzeitige intensive Gespräche versuchen wir, Ihnen die Entscheidung für die für Ihr Kind „richtige“ Schule zu erleichtern. Dazu gehören:
- Die Elternsprechtage im Herbst und Frühjahr
- Ein Informationsabend in jedem November, bei dem Sie über die Unterschiede der jeweiligen Schulsysteme informiert werden
- Informationsschriften der verschiedenen Schulen, die wir an Sie weiterleiten
- „Tage der offenen Tür“ der weiterführenden Schulen, die Ihnen helfen, sich einen umfassenden Eindruck zu bilden
- Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen, in denen wir uns mit den dortigen Kollegien über Erfahrungen des Übergangs und weitere schulische Entwicklungen beraten können.
Feste und Feiern
Das Schuljahr gliedert sich in Feste und Feiern, die die Traditionen einer Schule bestimmen. Die Vorbereitung dieser Aktivitäten verbinden Kollegium, Eltern und Schülerschaft in besonderer Weise. Neben der Freude auf ein Fest bedeutet es für unsere Schülerinnen und Schüler auch immer, die Schule als Lebensraum zu erfahren, außerschulische Fähigkeiten und Talente einzubringen, Kreativität und Fantasie zu entwickeln, gestaltend am Schulleben teilzunehmen, Demokratie zu erproben und handelnd erworbenes Wissen umzusetzen.
Dazu gehören:
- Tag der offenen Tür
- die Gestaltung der Einschulung für die Lernanfänger
- besondere Projekte während des Schuljahres
- das Schulfest (alle 2 Jahre)
- die Projektwoche (alle 2 Jahre)
- 2-3 Bewegungstage
- sportliche Wettkämpfe
- ökumenischer Einschulungsgottesdienst und weitere Gottesdienste dem Kirchenjahr entsprechend
- Klassenfeste im Jahreskreis
- …
Ohne Ihre Teilnahme und Unterstützung könnten viele dieser Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. In den verschiedenen Gremien der Mitwirkung sowie bei den entsprechenden Vorbereitungstreffen haben auch Sie die Möglichkeit, Anregungen und Ihre besonderen Fähigkeiten in das Schulleben einzubringen.
Medizinisches
Es ist den Lehrer/innen nicht gestattet, Schüler/innen Medikamente zu verabreichen. Sollte Ihr Kind gezwungen sein, während der Schulzeit Medikamente einzunehmen, so informieren Sie bitte den/die Klassenlehrer/in. Es ist in jedem Fall wichtig, die Schule über bestehende Allergien oder chronische Krankheiten Ihres Kindes zu informieren. Je sorgfältiger Sie uns unterrichten, desto sicherer werden Sie und Ihr Kind sich fühlen. Auch bei ansteckenden Krankheiten und Kopfläusen ist die Schule umgehend zu informieren. Erst bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.
Meldepflichtige Krankheiten sind unter Formulare: meldepflichtige Krankheiten einsehbar.
Religionsunterricht
An unserer Schule werden die Kinder in evangelischer und katholischer Religionslehre unterrichtet. Soll Ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen, können Sie sich zu für die Teilnahme am Unterricht einer der beiden Konfessionen entscheiden. Die Teilnahme schließt dann eine Benotung mit ein. Soll Ihr Kind nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen, teilen Sie dies bitte schriftlich am Ende des Schuljahres der Schulleitung über den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin mit.
Versicherungen
Der Versicherungsschutz für Ihre Kinder beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Auf dem Schulweg sind Ihre Kinder versichert.
Außerdem empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für Ihr Kind (sofern nicht familienhaftpflichtversichert), da Sie für die von Ihrem Kind verursachten Schäden in der Schule, auf Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten) und auf dem Schulweg regresspflichtig gemacht werden können.